Aus Liebe zum Tier: Bitte leinen Sie ihre Hunde an.
Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni dürfen nach § 33 des Jagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden. Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben.