Brut und Setzzeit

Aus Liebe zum Tier: Bitte leinen Sie ihre Hunde an.

Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni dürfen nach § 33 des Jagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden. Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben.

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